Difference between revisions of "EDR103907 (Q10353)"

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Property / Translation DE: 1. (Hiermit ergeht der Beschluss, dass der Imperator Caesar Vespasian Augustus das Recht haben soll …), und dass er berechtigt sein soll, mit wem immer er will Verträge zu schließen, ebenso wie der vergöttlichte (divus) Augustus (der Kaiser Augustus, Alleinherrscher 31 v. Chr. - 14 n. Chr.), Tiberius Iulius Caesar Augustus (Tiberius, Augustus 14-37 n. Chr.) und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus (Claudius, Augustus 41 – 54 n. Chr.) dazu berechtigt waren. 2. Und er soll das Recht haben, den Senat einzuberufen, Anträge einzubringen oder (an den Senat) zu verweisen, und Senatsbeschlüsse durch Vorlage eines Antrags und Abstimmung (discessio; die Senatoren traten auf die eine oder die andere Seite)zu erwirken, ebenso, wie der vergöttlichte Augustus, Tiberius Iulius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus hierzu berechtigt waren; 3.Und (es wird beschlossen) dass, wenn auf seinen Wunsch, seine Empfehlung, seinen Befehl oder seine Verfügung, oder in seiner Anwesenheit eine Sitzung des Senats abgehalten wird, soll alles, was verhandelt wurde als geltendes Recht betrachtet und beachtet werden, als wäre es nach dem üblichen Verfahren des Senats (e lege senatus) verkündet und rechtskräftig worden; 4. Und dass jeder Bewerber um ein Amt, eine Machtposition, eine Befehlshaberstelle oder eine beliebige andere Aufgabe, den er dem Senat und dem römischen Volk empfiehlt , und jeder, dem er seine Unterstützung gibt oder verspricht, in allen ihren beschlussfähigen Versammlungen (comitis) bevorzugt berücksichtigt werden soll; 5.Und dass es er berechtigt sein soll, die Grenzen des Weichbildes der Stadt auszudehnen (proferre, promovere), wenn er dies als nützlich für den Staat erachtet, so wie auch Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus dazu berechtigt war; 6. Und dass er Recht und Vollmacht haben soll, alles, was er als nützlich für den Staat und die Majestät der göttlichen, der menschlichen, der öffentlichen und der privaten Angelegenheiten erachtet zu betreiben und ins Werk zu setzen, so wie es der vergöttlichte Augustus, Tiberius Julius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus hatten; 7. Und dass alle Gesetze und Volksentscheide, für die schriftlich festgelegt wurde dass sie für den vergöttlichten Augustus, Tiberius Julius Caesar Augustus oder Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus nicht bindend seien, dass von diesen Gesetzen und Volksbeschlüssen auch der Imperator Caesar Vespasian befreit sein soll, und dass alles, was dem vergöttlichten Augustus, Tiberius Julius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus zu tun erlaubt war, egal nach welchem Gesetz oder Erlass, all das soll auch dem Imperator Caesar Vespasian Augustus zu tun erlaubt sein; 8. Und dass alles, was vor diesem Gesetz von dem Imperator Caesar Vespasian Augustus getan, vollbracht, beschlossen und befohlen wurde, oder von irgendjemandem auf seinen Befehl oder Geheiß getan wurde, das soll ebenso rechtmäßig und rechtskräftig sein, als wäre es auf Geheiß des Volkes oder der Plebs getan worden. 9. Wenn daher jemand auf Grundlage dieses Gesetzes gegen Gesetze, Erlasse, Volksentscheide oder Senatsbeschlüsse verstoßen hat oder verstoßen wird, oder auf Grundlage dieses Gesetzes nicht getan hat, was er nach einem Gesetz, Erlass, Volksentscheid oder Senatsbeschluss hätte tun sollen, so soll ihm dies nicht zur Last gelegt werden, und er soll wegen dieser Sache dem Volk keine Strafzahlung leisten müssen, und niemand soll wegen dieser Sache eine Anklage oder einen Prozess gegen ihn anstrengen, und niemand soll zulassen, dass wegen dieser Sache vor ihm (als Richter) verhandelt wird. / reference
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Author: Ulrich Gehn
IPR: CC-BY-SA

Revision as of 12:06, 7 July 2015

No description defined
  • Lex de imperio Vespasiani
Language Label Description Also known as
English
EDR103907
No description defined
  • Lex de imperio Vespasiani

Statements

EDR103907
0 references
1. [It is hereby enacted] that it shall be lawful for [Imperator Caesar Vespasian Augustus] to (…), and to conclude treaties with whomsoever he shall wish, as it was lawful for the deified Augustus, for Tiberius Julius Caesar Augustus and For Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus; 2. And that it shall be lawful for him to convoke the senate, to propose a matter for discussion, to transmit to it a question submitted to him and to procure a decree of the senate by the proposal of a billand a division of the house; 3. And that, when a meeting of the senate shall be held in accordance with his pleasure or authority, by his order or injunction, or in his presence, all proceedings at such a meeting shall be accounted valid and observance shall be due them, just as if the meeting of the senate had been announced and held in accordance with ordinary procedure; 4. And that, whatsoever candidates for office, power, authority, or charge of any matter he shall have recommended to the Roman senate and people, and to whomsoever he shall have given or promised his support, account shall be taken extraordinarily of them at any comitia whatsoever; 5. And that it shall be lawful for him to advance and promote the boundaries of the pomerium whenever he shall think it advantageous for the state, as it was lawful for Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus; 6. And that, whatsoever he shall think likely to promote the welfare of the state, the dignity of sacred and profane, public and private, interests, he shall have full right and authority to do and execute; as had the deified Augustus, Tiberius Julius Caesar Augustus, and Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus; 7. And that, whatsoever laws and plebiscites were declared not to be binding on the deified Augustus, Tiberius Julius Caesar Augustus, or Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus to do by any law or bill, it shall be lawful for Imperator Caesar Vespasian Augustus to do all those things; 8. And that, whatsoever has been done, executed, decreed or commanded by Imperator Caesar Vespasian Augustus, or by any person on his order or injunction, before the passage of this law, shall be legal and valid, just as if it had been done by the people or plebs. 9. If any person has done or shall have done anything on account of this law contrary to provisions of any law, bill, plebiscite, or decree of the senate, or if, on account of this law, he shall have left undone what, in accordance with any law, bill, plebiscite, or decree of the senate, he should do, it shall not be a crime on his part, nor shall he be liable to pay any penalty to the people on that account, nor shall any person have the right of entering suit or proceeding judicially on that ground, nor shall any person allow suit concerning it to be carried on before him.
1 reference
Hellems, Fred B.R.
Lex de imperio Vespasiani. A Consideration of some of the Constitutional Aspects of the Principate at Rome. A Thesis submitted to the Faculty of the Graduate School of Arts and Literature of the University of Chicago for the Degree of Doctor of Philosophy
Chicago
Scott, Foresman and Company
1902
5-6
1. (Hiermit ergeht der Beschluss, dass der Imperator Caesar Vespasian Augustus das Recht haben soll …), und dass er berechtigt sein soll, mit wem immer er will Verträge zu schließen, ebenso wie der vergöttlichte (divus) Augustus (der Kaiser Augustus, Alleinherrscher 31 v. Chr. - 14 n. Chr.), Tiberius Iulius Caesar Augustus (Tiberius, Augustus 14-37 n. Chr.) und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus (Claudius, Augustus 41 – 54 n. Chr.) dazu berechtigt waren. 2. Und er soll das Recht haben, den Senat einzuberufen, Anträge einzubringen oder (an den Senat) zu verweisen, und Senatsbeschlüsse durch Vorlage eines Antrags und Abstimmung (discessio; die Senatoren traten auf die eine oder die andere Seite)zu erwirken, ebenso, wie der vergöttlichte Augustus, Tiberius Iulius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus hierzu berechtigt waren; 3.Und (es wird beschlossen) dass, wenn auf seinen Wunsch, seine Empfehlung, seinen Befehl oder seine Verfügung, oder in seiner Anwesenheit eine Sitzung des Senats abgehalten wird, soll alles, was verhandelt wurde als geltendes Recht betrachtet und beachtet werden, als wäre es nach dem üblichen Verfahren des Senats (e lege senatus) verkündet und rechtskräftig worden; 4. Und dass jeder Bewerber um ein Amt, eine Machtposition, eine Befehlshaberstelle oder eine beliebige andere Aufgabe, den er dem Senat und dem römischen Volk empfiehlt , und jeder, dem er seine Unterstützung gibt oder verspricht, in allen ihren beschlussfähigen Versammlungen (comitis) bevorzugt berücksichtigt werden soll; 5.Und dass es er berechtigt sein soll, die Grenzen des Weichbildes der Stadt auszudehnen (proferre, promovere), wenn er dies als nützlich für den Staat erachtet, so wie auch Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus dazu berechtigt war; 6. Und dass er Recht und Vollmacht haben soll, alles, was er als nützlich für den Staat und die Majestät der göttlichen, der menschlichen, der öffentlichen und der privaten Angelegenheiten erachtet zu betreiben und ins Werk zu setzen, so wie es der vergöttlichte Augustus, Tiberius Julius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus hatten; 7. Und dass alle Gesetze und Volksentscheide, für die schriftlich festgelegt wurde dass sie für den vergöttlichten Augustus, Tiberius Julius Caesar Augustus oder Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus nicht bindend seien, dass von diesen Gesetzen und Volksbeschlüssen auch der Imperator Caesar Vespasian befreit sein soll, und dass alles, was dem vergöttlichten Augustus, Tiberius Julius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus zu tun erlaubt war, egal nach welchem Gesetz oder Erlass, all das soll auch dem Imperator Caesar Vespasian Augustus zu tun erlaubt sein; 8. Und dass alles, was vor diesem Gesetz von dem Imperator Caesar Vespasian Augustus getan, vollbracht, beschlossen und befohlen wurde, oder von irgendjemandem auf seinen Befehl oder Geheiß getan wurde, das soll ebenso rechtmäßig und rechtskräftig sein, als wäre es auf Geheiß des Volkes oder der Plebs getan worden. 9. Wenn daher jemand auf Grundlage dieses Gesetzes gegen Gesetze, Erlasse, Volksentscheide oder Senatsbeschlüsse verstoßen hat oder verstoßen wird, oder auf Grundlage dieses Gesetzes nicht getan hat, was er nach einem Gesetz, Erlass, Volksentscheid oder Senatsbeschluss hätte tun sollen, so soll ihm dies nicht zur Last gelegt werden, und er soll wegen dieser Sache dem Volk keine Strafzahlung leisten müssen, und niemand soll wegen dieser Sache eine Anklage oder einen Prozess gegen ihn anstrengen, und niemand soll zulassen, dass wegen dieser Sache vor ihm (als Richter) verhandelt wird.
1 reference
Ulrich Gehn
CC-BY-SA