Difference between revisions of "AE 1979, 0596 (Q9706)"

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The emperor Caesar Augustus, son of the Deified [Julius Caesar], and Marcus Agrippa, son of Lucius, consuls, [ordered]: if any public spaces or sanctuaries in the cities or in the surroundings of the cities of any province, and any dedications belonging to these places are or willl be hocked, nobody is to remove or buy (them), or accept them as a payment, or take them as a gift. Whatever has been taken from there, or bought, or taken as a gift, whoever is in charge of the province shall see to it that it be restored to the public or sacred place of the city. And if money was given, he shall not administer justice on that. LATIN: (-) Vinicius, proconsul says greetings to the magistrates of Cyme. Apollonides of Norace, son of Lucius, your citizen, approached me and gave prove that the sanctuary of Liber Pater was possessed by title of sale by Lysias of Tucalla, son of Diogenes, your citizen. And since the worshippers (thiasites) want [so he says] to restore the sanctuary to the god, according to the order of Augustus Caesar, by paying the price that was inscribed on the temple of the god Liber by Lysias [i.e. the mortgage Lysias paid to the city when the city mortgaged the sanctuary to this rich citizen in order to pay taxes Antonius had demanded to prepare his war against Octavian, the later Augustus], I want you to take care that, if this is the case, Lysias will accept the money that is put on the temple and will restore the temple to the god, and that on it will be inscribed ‘The emperor Caesar Augustus, son of the Deified [Julius Caesar], restored [this]‘. But if Lysias denies that what Apollonides demands is the recognizance, the price will be fixed (at the place) where I will be [i.e., at a place where the proconsul will speak justice on his course through the cities of the province]. I recommend that Lysias answers in the affirmative to you. GRIECHISCH: Imperator Caesar Augustus, Sohn des Vergöttlichten (Julius Caesar), [und] Marcus Agrippa, Sohn des Lucius, Consuln [lassen wissen:] wenn irgend welche öffentlichen Plätze oder Heiligtümer in den Städten oder in ihrem Umland, egal welcher Provinz, jetzt oder in Zukunft zu Pfand genommen sind, oder irgendeine Weihung, die zu einem solchen Ort gehört, dann soll niemand diese an sich nehmen, oder kaufen, oder in Zahlung nehmen, oder als Geschenk annehmen. Wer immer für die Provinz verantwortlich ist soll dafür sorgen, dass alles, was von dort genommen, gekauft, oder als Geschenk angenommen wurde, dem öffentlichen Raum oder städtischen Heiligtum zurückgegeben wird. Und wenn Geld (...) gegeben wird, soll er darüber nicht zur Gericht sitzen. LATEIN: (-) Vinicius, Provinzstatthalter (proconsul) sendet den Magistraten von Kyme seinen Gruß. Apollonides, Sohn des Lucius, ein Noracer [i.e. ein Bezirk der Stadt oder eine Abteilung der Bürgerschaft], euer Bürger, kam zu mir mit dem Nachweis, dass der Tempel des Liber Pater [Dionysos] per Kaufvertrag im Besitz des Lysias, Sohn des Diogenes, ein Tucaller und Bürger Eurer Stadt, sei. Nun wolle [so sagt er,] die Kultgemeinde (thiasites) entsprechend dem Erlass des Augustus Caesar den Preis zahlen, zu dem der Tempel des Liber an Lysias verpfändet wurde, und den Tempel ihrem Gott zurückgeben. Daher will ich, wenn dem so ist, dass ihr dafür Sorge tragt, dass Lysias den Preis, der auf dem Tempel liegt, annimmt, und den Tempel dem Gott zurückgibt; und dass darauf eine Inschrift angebracht wird ‚Imperator Caesar, Sohn des Vergöttlichten, Augustus, hat es zurückgegeben‘. Wenn aber Lysias bestreitet, dass das, was Lysias fordert, ein Pfand ist, soll der Preis bei einer gerichtlichen Verhandlung unter meinem Vorsitz festgelegt werden [der Proconsul hielt auf einer Rundreise durch die Provinz an verschiedenen Orten Gericht]. Ich empfehle, dass Lysias Euch eine Zusage gibt.
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GRIECHISCH: Imperator Caesar Augustus, Sohn des Vergöttlichten [Julius Caesar], [und] Marcus Agrippa, Sohn des Lucius, Consuln [lassen wissen:] wenn irgend welche öffentlichen Plätze oder Heiligtümer in den Städten oder in ihrem Umland, egal welcher Provinz, jetzt oder in Zukunft verpfändet sind, oder irgendeine Weihung, die zu einem solchen Ort gehört, dann soll niemand diese an sich nehmen, oder kaufen, oder in Zahlung nehmen, oder als Geschenk annehmen. Wer immer für die Provinz verantwortlich ist soll dafür sorgen, dass alles, was von dort genommen, gekauft, oder als Geschenk angenommen wurde, dem öffentlichen Raum oder städtischen Heiligtum zurückgegeben wird. Und wenn Geld (...) gegeben wird, soll er darüber nicht zur Gericht sitzen. LATEIN: (-) Vinicius, Provinzstatthalter (proconsul) sendet den Magistraten von Kyme seinen Gruß. Apollonides, Sohn des Lucius, ein Noracer [d.i. ein Bezirk der Stadt oder eine Abteilung der Bürgerschaft], euer Bürger, kam zu mir mit dem Nachweis, dass der Tempel des Liber Pater [Dionysos] per Kaufvertrag im Besitz des Lysias, Sohn des Diogenes, eines Tucallers und Bürger eurer Stadt, sei. Nun wolle [so sagt er,] die Kultgemeinde (thiasites) entsprechend dem Erlass des Augustus Caesar den Preis zahlen, zu dem der Tempel des Liber an Lysias verpfändet wurde, und den Tempel ihrem Gott zurückgeben. Daher will ich, wenn dem so ist, dass ihr dafür Sorge tragt, dass Lysias den Preis, der auf dem Tempel liegt, annimmt, und den Tempel dem Gott zurückgibt; und dass darauf eine Inschrift angebracht wird ‚Imperator Caesar, Sohn des Vergöttlichten, Augustus, hat es zurückgegeben‘. Wenn aber Lysias bestreitet, dass das, was Apollonides fordert, ein Pfand ist, soll der Preis bei einer gerichtlichen Verhandlung, wo ich bin, festgelegt werden [der Proconsul hielt auf einer Rundreise durch die Provinz an verschiedenen Orten Gericht]. Ich empfehle, dass Lysias Euch eine Zusage gibt.

Revision as of 13:19, 6 January 2015

Letter of proconsul Vinicius to magistrates of Cyme concerning the restitution of a temple of Liber Pater
  • Die Augustus-Inschrift von Kyme
Language Label Description Also known as
English
AE 1979, 0596
Letter of proconsul Vinicius to magistrates of Cyme concerning the restitution of a temple of Liber Pater
  • Die Augustus-Inschrift von Kyme

Statements

HD004527
0 references
GRIECHISCH: Imperator Caesar Augustus, Sohn des Vergöttlichten [Julius Caesar], [und] Marcus Agrippa, Sohn des Lucius, Consuln [lassen wissen:] wenn irgend welche öffentlichen Plätze oder Heiligtümer in den Städten oder in ihrem Umland, egal welcher Provinz, jetzt oder in Zukunft verpfändet sind, oder irgendeine Weihung, die zu einem solchen Ort gehört, dann soll niemand diese an sich nehmen, oder kaufen, oder in Zahlung nehmen, oder als Geschenk annehmen. Wer immer für die Provinz verantwortlich ist soll dafür sorgen, dass alles, was von dort genommen, gekauft, oder als Geschenk angenommen wurde, dem öffentlichen Raum oder städtischen Heiligtum zurückgegeben wird. Und wenn Geld (...) gegeben wird, soll er darüber nicht zur Gericht sitzen. LATEIN: (-) Vinicius, Provinzstatthalter (proconsul) sendet den Magistraten von Kyme seinen Gruß. Apollonides, Sohn des Lucius, ein Noracer [d.i. ein Bezirk der Stadt oder eine Abteilung der Bürgerschaft], euer Bürger, kam zu mir mit dem Nachweis, dass der Tempel des Liber Pater [Dionysos] per Kaufvertrag im Besitz des Lysias, Sohn des Diogenes, eines Tucallers und Bürger eurer Stadt, sei. Nun wolle [so sagt er,] die Kultgemeinde (thiasites) entsprechend dem Erlass des Augustus Caesar den Preis zahlen, zu dem der Tempel des Liber an Lysias verpfändet wurde, und den Tempel ihrem Gott zurückgeben. Daher will ich, wenn dem so ist, dass ihr dafür Sorge tragt, dass Lysias den Preis, der auf dem Tempel liegt, annimmt, und den Tempel dem Gott zurückgibt; und dass darauf eine Inschrift angebracht wird ‚Imperator Caesar, Sohn des Vergöttlichten, Augustus, hat es zurückgegeben‘. Wenn aber Lysias bestreitet, dass das, was Apollonides fordert, ein Pfand ist, soll der Preis bei einer gerichtlichen Verhandlung, wo ich bin, festgelegt werden [der Proconsul hielt auf einer Rundreise durch die Provinz an verschiedenen Orten Gericht]. Ich empfehle, dass Lysias Euch eine Zusage gibt.
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