Difference between revisions of "AE 1979, 0596 (Q9706)"
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- | + | GRIECHISCH: Imperator Caesar Augustus, Sohn des Vergöttlichten [Julius Caesar], [und] Marcus Agrippa, Sohn des Lucius, Consuln [lassen wissen:] wenn irgend welche öffentlichen Plätze oder Heiligtümer in den Städten oder in ihrem Umland, egal welcher Provinz, jetzt oder in Zukunft verpfändet sind, oder irgendeine Weihung, die zu einem solchen Ort gehört, dann soll niemand diese an sich nehmen, oder kaufen, oder in Zahlung nehmen, oder als Geschenk annehmen. Wer immer für die Provinz verantwortlich ist soll dafür sorgen, dass alles, was von dort genommen, gekauft, oder als Geschenk angenommen wurde, dem öffentlichen Raum oder städtischen Heiligtum zurückgegeben wird. Und wenn Geld (...) gegeben wird, soll er darüber nicht zur Gericht sitzen. LATEIN: (-) Vinicius, Provinzstatthalter (proconsul) sendet den Magistraten von Kyme seinen Gruß. Apollonides, Sohn des Lucius, ein Noracer [d.i. ein Bezirk der Stadt oder eine Abteilung der Bürgerschaft], euer Bürger, kam zu mir mit dem Nachweis, dass der Tempel des Liber Pater [Dionysos] per Kaufvertrag im Besitz des Lysias, Sohn des Diogenes, eines Tucallers und Bürger eurer Stadt, sei. Nun wolle [so sagt er,] die Kultgemeinde (thiasites) entsprechend dem Erlass des Augustus Caesar den Preis zahlen, zu dem der Tempel des Liber an Lysias verpfändet wurde, und den Tempel ihrem Gott zurückgeben. Daher will ich, wenn dem so ist, dass ihr dafür Sorge tragt, dass Lysias den Preis, der auf dem Tempel liegt, annimmt, und den Tempel dem Gott zurückgibt; und dass darauf eine Inschrift angebracht wird ‚Imperator Caesar, Sohn des Vergöttlichten, Augustus, hat es zurückgegeben‘. Wenn aber Lysias bestreitet, dass das, was Apollonides fordert, ein Pfand ist, soll der Preis bei einer gerichtlichen Verhandlung, wo ich bin, festgelegt werden [der Proconsul hielt auf einer Rundreise durch die Provinz an verschiedenen Orten Gericht]. Ich empfehle, dass Lysias Euch eine Zusage gibt. [Es folgt eine griechische Übersetzung des lateinischen Textes, nur teilweise erhalten] |
Revision as of 13:24, 6 January 2015
Letter of proconsul Vinicius to magistrates of Cyme concerning the restitution of a temple of Liber Pater
- Die Augustus-Inschrift von Kyme
Language | Label | Description | Also known as |
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English |
AE 1979, 0596
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Letter of proconsul Vinicius to magistrates of Cyme concerning the restitution of a temple of Liber Pater
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|
Statements
HD004527
0 references
GRIECHISCH: Imperator Caesar Augustus, Sohn des Vergöttlichten [Julius Caesar], [und] Marcus Agrippa, Sohn des Lucius, Consuln [lassen wissen:] wenn irgend welche öffentlichen Plätze oder Heiligtümer in den Städten oder in ihrem Umland, egal welcher Provinz, jetzt oder in Zukunft verpfändet sind, oder irgendeine Weihung, die zu einem solchen Ort gehört, dann soll niemand diese an sich nehmen, oder kaufen, oder in Zahlung nehmen, oder als Geschenk annehmen. Wer immer für die Provinz verantwortlich ist soll dafür sorgen, dass alles, was von dort genommen, gekauft, oder als Geschenk angenommen wurde, dem öffentlichen Raum oder städtischen Heiligtum zurückgegeben wird. Und wenn Geld (...) gegeben wird, soll er darüber nicht zur Gericht sitzen. LATEIN: (-) Vinicius, Provinzstatthalter (proconsul) sendet den Magistraten von Kyme seinen Gruß. Apollonides, Sohn des Lucius, ein Noracer [d.i. ein Bezirk der Stadt oder eine Abteilung der Bürgerschaft], euer Bürger, kam zu mir mit dem Nachweis, dass der Tempel des Liber Pater [Dionysos] per Kaufvertrag im Besitz des Lysias, Sohn des Diogenes, eines Tucallers und Bürger eurer Stadt, sei. Nun wolle [so sagt er,] die Kultgemeinde (thiasites) entsprechend dem Erlass des Augustus Caesar den Preis zahlen, zu dem der Tempel des Liber an Lysias verpfändet wurde, und den Tempel ihrem Gott zurückgeben. Daher will ich, wenn dem so ist, dass ihr dafür Sorge tragt, dass Lysias den Preis, der auf dem Tempel liegt, annimmt, und den Tempel dem Gott zurückgibt; und dass darauf eine Inschrift angebracht wird ‚Imperator Caesar, Sohn des Vergöttlichten, Augustus, hat es zurückgegeben‘. Wenn aber Lysias bestreitet, dass das, was Apollonides fordert, ein Pfand ist, soll der Preis bei einer gerichtlichen Verhandlung, wo ich bin, festgelegt werden [der Proconsul hielt auf einer Rundreise durch die Provinz an verschiedenen Orten Gericht]. Ich empfehle, dass Lysias Euch eine Zusage gibt. [Es folgt eine griechische Übersetzung des lateinischen Textes, nur teilweise erhalten]