Difference between revisions of "AE 1981, 0691 (Q9894)"
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Ulrich Gehn (talk | contribs) (Created claim: Translation DE (P12): (...) gemäß dem Urteil des Iuventus Caesianus [weniger wahrscheinlich: 'wegen der Verurteilung'; s.u., angehängte Notiz], des vom glückhaftesten Kaiser eingesetzten Kommandeurs [legatus; Kommandeur...) |
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Property / Translation DE | |||
+ | (...) gemäß dem Urteil des Iuventus Caesianus [weniger wahrscheinlich: 'wegen der Verurteilung'; s.u., angehängte Notiz], des vom glückhaftesten Kaiser eingesetzten Kommandeurs [legatus; Kommandeur einer Legion] der 8. [in Argentorate-Straßburg stationierten] Legion Augusta, genannt die Rechtschaffene und die Treue. Die dem Secundius Prifernius Victorinus, Sohn des Secundius, als Erbschaft hinterlassenen 500 Denarii [n.b.: es ist an dieser Stelle nicht zu entscheiden, ob die Summe sich auf legatos bezieht, oder ob die Erbsumme in einem verlorenen vorangehenden Teil des Dokumentes benannt war], (...) (---)hundertsechsundsiebzig [mindestens 276] Denarii zu Zinsen geliehen; die übrigen (...); die 673 als Kredit gegebenen Denarii; (...) dass er einfordern solle (...) dass in dieser Angelegenheit nach übereinstimmendem Urteil (...) dass er übergeben solle. Verhandelt im Municipium Arae [Arae Flaviae in Germania Superior, auf dem Gebiet des heutigen Rottweil, Baden-Württemberg], am Vortag der Nonen des August (4. August), im Jahr, als der Imperator Marcus Aurelius Commodus Antoninus Augustus Felix [Commodus, Augustus 180-192] zum 5. Male, und Manius Acilius Glabrio Consuln waren [186 n.Chr.]. Nachdem alle Gebühren und Abgaben (...) aus dieser Summe [bezahlt sind?] (...) die Vermögenskontrolle / der Betrag (?) (...).[Note: Dieser stark fragmentierte und schwierige Text ist von J.C. Willmanns, (Die Doppelurkunde von Rottweil und ihr Beitrag zum Städtewesen in Obergermanien, Epigraphische Studien Bd. 12 (Köln 1981) 1-182) einer eingehenden Analyse unterzogen worden. Die obige Untersuchung versucht den von Wilmanns a.O. S. 29-72 gemachten Vorschlägen gerecht zu werden.] | ||
Property / Translation DE: (...) gemäß dem Urteil des Iuventus Caesianus [weniger wahrscheinlich: 'wegen der Verurteilung'; s.u., angehängte Notiz], des vom glückhaftesten Kaiser eingesetzten Kommandeurs [legatus; Kommandeur einer Legion] der 8. [in Argentorate-Straßburg stationierten] Legion Augusta, genannt die Rechtschaffene und die Treue. Die dem Secundius Prifernius Victorinus, Sohn des Secundius, als Erbschaft hinterlassenen 500 Denarii [n.b.: es ist an dieser Stelle nicht zu entscheiden, ob die Summe sich auf legatos bezieht, oder ob die Erbsumme in einem verlorenen vorangehenden Teil des Dokumentes benannt war], (...) (---)hundertsechsundsiebzig [mindestens 276] Denarii zu Zinsen geliehen; die übrigen (...); die 673 als Kredit gegebenen Denarii; (...) dass er einfordern solle (...) dass in dieser Angelegenheit nach übereinstimmendem Urteil (...) dass er übergeben solle. Verhandelt im Municipium Arae [Arae Flaviae in Germania Superior, auf dem Gebiet des heutigen Rottweil, Baden-Württemberg], am Vortag der Nonen des August (4. August), im Jahr, als der Imperator Marcus Aurelius Commodus Antoninus Augustus Felix [Commodus, Augustus 180-192] zum 5. Male, und Manius Acilius Glabrio Consuln waren [186 n.Chr.]. Nachdem alle Gebühren und Abgaben (...) aus dieser Summe [bezahlt sind?] (...) die Vermögenskontrolle / der Betrag (?) (...).[Note: Dieser stark fragmentierte und schwierige Text ist von J.C. Willmanns, (Die Doppelurkunde von Rottweil und ihr Beitrag zum Städtewesen in Obergermanien, Epigraphische Studien Bd. 12 (Köln 1981) 1-182) einer eingehenden Analyse unterzogen worden. Die obige Untersuchung versucht den von Wilmanns a.O. S. 29-72 gemachten Vorschlägen gerecht zu werden.] / rank | |||
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Revision as of 15:39, 14 January 2015
Fragment of a wax tablet, recording a juridical decision, probably under private law, but probably made by a military commander
- Die Doppelurkunde von Rottweil
Language | Label | Description | Also known as |
---|---|---|---|
English |
AE 1981, 0691
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Fragment of a wax tablet, recording a juridical decision, probably under private law, but probably made by a military commander
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|
Statements
HD006699
0 references
(...) gemäß dem Urteil des Iuventus Caesianus [weniger wahrscheinlich: 'wegen der Verurteilung'; s.u., angehängte Notiz], des vom glückhaftesten Kaiser eingesetzten Kommandeurs [legatus; Kommandeur einer Legion] der 8. [in Argentorate-Straßburg stationierten] Legion Augusta, genannt die Rechtschaffene und die Treue. Die dem Secundius Prifernius Victorinus, Sohn des Secundius, als Erbschaft hinterlassenen 500 Denarii [n.b.: es ist an dieser Stelle nicht zu entscheiden, ob die Summe sich auf legatos bezieht, oder ob die Erbsumme in einem verlorenen vorangehenden Teil des Dokumentes benannt war], (...) (---)hundertsechsundsiebzig [mindestens 276] Denarii zu Zinsen geliehen; die übrigen (...); die 673 als Kredit gegebenen Denarii; (...) dass er einfordern solle (...) dass in dieser Angelegenheit nach übereinstimmendem Urteil (...) dass er übergeben solle. Verhandelt im Municipium Arae [Arae Flaviae in Germania Superior, auf dem Gebiet des heutigen Rottweil, Baden-Württemberg], am Vortag der Nonen des August (4. August), im Jahr, als der Imperator Marcus Aurelius Commodus Antoninus Augustus Felix [Commodus, Augustus 180-192] zum 5. Male, und Manius Acilius Glabrio Consuln waren [186 n.Chr.]. Nachdem alle Gebühren und Abgaben (...) aus dieser Summe [bezahlt sind?] (...) die Vermögenskontrolle / der Betrag (?) (...).[Note: Dieser stark fragmentierte und schwierige Text ist von J.C. Willmanns, (Die Doppelurkunde von Rottweil und ihr Beitrag zum Städtewesen in Obergermanien, Epigraphische Studien Bd. 12 (Köln 1981) 1-182) einer eingehenden Analyse unterzogen worden. Die obige Untersuchung versucht den von Wilmanns a.O. S. 29-72 gemachten Vorschlägen gerecht zu werden.]
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